FAQ

Unsere FAQ-Seite bietet schnell und unkompliziert Hilfe auf die häufig gestellten Fragen rund um den Moot Court-Wettbewerb. Weitere Fragen oder Informationswünsche können an info@soldanmoot.de adressiert werden.

  • Simulierte Gerichtsverhandlung
  • Studenten übernehmen die Rolle von Rechtsanwälten
  • Bearbeitet wird ein fiktiver Fall, der rechtlich anspruchsvoll und umfangreich ausgestaltet worden ist
  • Der Fall befasst sich mit Problemen im materiellen Recht, im Speziellen jedoch im Anwaltsrecht und im Prozessrecht
  • Der Fall soll jeweils ein Problem mit Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht aufweisen. Dies ermöglicht eine Beteiligung von zwei Studierenden auf jeder Seite, die jeweils die Argumente für eine Problematik darlegen.
  • Der Fall ist wie eine „richtige Akte“ aufgemacht, wie sie auch im tatsächlichen Prozess geführt würde.
  • Beide Parteien erhalten einen identischen Akteninhalt. Es werden keine Zeugenbefragungen simuliert.
  • Großartige Übung und Erfahrung schon während der Studienzeit
  • Hochkarätige Tribunale beim Endausscheid
  • Intensive Betreuung durch Professoren und Rechtsanwälte an den meisten Fakultäten
  • Kontakt zu anderen Studierenden und Fakultäten
  • Eingeschriebene Studenten der Rechtswissenschaft. Das Teilnahmesemester sollte mindestens das 3. Fachsemester sein.
  • Interesse mittels Teamarbeit über den Tellerrand der klassischen (deutschen) Juristenausbildung hinauszublicken.
  • Bereitschaft und Möglichkeit, sich zeitlich entsprechend einzubringen.
  • Im Weiteren bleibt die Auswahl der teilnehmenden Studierenden den teilnehmenden Fakultäten vorbehalten.
  • In der Regel gelingt es für die teilnehmenden Studierenden Sponsorengelder bei den jeweiligen Freundeskreisen der Universität, Anwaltskanzleien oder Stiftungen einzuwerben, so dass zumindest ein Teil der Kosten durch Dritte getragen ist. Die Veranstalter selbst können, wie bei solchen Wettbewerbern üblich, keine Kosten übernehmen.
  • Für die Verpflegung wird jedoch vor Ort gesorgt.
  • Die Anmeldung erfolgt bis durch Einsendung des Anmeldebogens. An info@soldanmoot.de oder per Fax an die 0511 762 19840.
  • Das Team muss mindestens 4 Studierende umfassen, wobei 2 die Klägerposition und 2 die Beklagtenposition in den mündlichen Verhandlungen vertreten. In der Schriftsatzphase können die 4 Studierenden jeweils zusammenwirken.

Für die Schiftsätze gelten folgende Vorgaben:

  • max. 35 Seiten
  • Din A 4 Ränder
  • oben 2,5 cm, unten 2,0 cm links 4,0 cm, rechts 2,0cm
  • Abstand 1 ½ Zeilen
  • Schrift nicht kleiner als 12 Punkt

Die Schriftsätze werden an Korrektoren versandt, die sich hierfür aus Anwaltschaft, Richterschaft und Wissenschaft zur Verfügung stellen.

Die Korrektoren bewerten die Arbeiten zwischen 0 und 18 Punkten entsprechend des Punkteschemas des Deutschen Richtergesetzes. Jeder Schriftsatz wird von drei Korrektoren bewertet, jeder Korrektor muss mindestens drei Schriftsätze erhalten, um die Korrekturen vergleichen zu können. Den Korrektoren ist der Klageschriftsatz bei Bewertung des Beklagtenschriftsatz bekannt.

Die mündlichen Verhandlungen finden vor einem Einzelrichter statt, der selbst nicht an der Bewertung beteiligt ist. Er hat die Verhandlung so zu leiten, wie es ein richtiger Richter tun würde und nach den Regeln der ZPO vorzugehen, soweit nicht durch die Regeln des Wettbewerbs anders vorgegeben.

Die Schwerpunkte des Falls sollen nacheinander argumentiert werden. Der Richter hat darauf zu achten, die Sprechzeit zwischen den Parteien gerecht aufzuteilen.

Die gesamte Verhandlung sollte nicht länger als 60 Min dauern. Bewertet wird die Leistung der Studierenden nach dem Punktesystem 0 bis 18 Punkte von zwei Juroren. Diese bewerten die Leistung nach der mündlichen Verhandlung in einem getrennten Raum, während der Vorsitzende Richter den Studierenden ein Feedback zu ihrer Leistung gibt. Die acht Universitäten, die am Ende der Vorrunde die meisten Punkte haben, ziehen in die Finalrunden ein.