Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana J. Chiusi

Nun schon zum neunten Mal wird deutschlandweit der „Soldan Moot“ durchgeführt. Er ist damit endgültig zu einer festen Institution geworden. Das ist ein Grund zu großer Freude. Denn wer sich anschickt, Volljurist zu werden, für den verbindet ein Plädierwettbewerb („Moot Court“) spielerisch das universitäre Jura-Studium mit den Herausforderungen „der Praxis“. Ein Plädierwettbewerb schult die Fähigkeit, dem Recht schriftlich und mündlich zur Geltung zu verhelfen, und er lässt erahnen, welche Verantwortung gerade mit dem Anwaltsberuf verbunden ist. Er erweckt, wie mein Vorgänger im Amt es formuliert hat, das Recht „aus den Texten über die Köpfe zum Leben“.

In Deutschland sind „Moot Courts“ zunächst im transnationalen Recht entstanden: zum Europarecht (ELMC), zum Internationalen Handelsrecht (Vis), zum Europäischen Grundrechtsschutz (Cassin) und zum Völkerrecht (Jessup). Das nationale Recht ist an einzelnen juristischen Fakultäten im Rahmen der anwaltsorientierten Ergänzung des universitären Studiums zum Gegenstand von Plädier- und Verhandlungswettbewerben geworden, so beispielsweise an der Universität Heidelberg oder an den Universitäten Hamburg und Hannover. 

Ein bundesweiter Wettbewerb im nationalen Recht existiert seit vielen Jahren in Gestalt des aus studentischer Initiative entstandenen ELSA Deutschland Moot Court im Zivilrecht (EDMC).

 

Der „Soldan Moot“ zur anwaltlichen Praxis hat das Feld der Plädierwettbewerbe 2013 betreten. Sein Alleinstellungsmerkmal ist, dass hinter ihm die Anwaltschaft steht – also diejenigen, die mit dem Recht an vorderster Front konfrontiert sind (Richter bekommen ihre Fälle immer schon gefiltert, von Professoren ganz zu schweigen). Der Deutsche Juristen-Fakultätentag begrüßt es daher sehr, dass mit dem „Soldan Moot“ gerade für diese Sicht auf das Recht ein neuer hochkarätiger bundesweiter Wettbewerb im nationalen Recht geschaffen wurde. Er begrüßt es umso mehr, weil in ihm die Anwaltschaft und die juristischen Fakultäten dergestalt zusammenwirken können, dass die Verzahnung von Praxis und Theorie schon für Studenten, wie man heute sagt, „erlebbar“ wird.

 

Der „Soldan Moot“ bietet mithin, wie mir scheint, die allerbesten Voraussetzungen dafür, dass künftige Juristinnen und Juristen frühzeitig nicht nur ihr Wissen und ihre Argumentationsfähigkeit verbessern, sondern auch ihr Verständnis für die besondere rechtsanwaltliche Verantwortung gegenüber dem Mandanten, aber auch gegenüber dem Recht und dem Rechtsstaat. In diesem Sinn möchte ich zudem die Anregung meines Vorgängers im Amt aufgreifen, diesen deutschsprachigen Wettbewerb für Teams aus anderen Ländern zu öffnen, darunter namentlich solchen aus den in Osteuropa neu geschaffenen universitären Lehreinrichtungen zum deutschen Recht.

 

 

Zum Abschluss: Der Deutsche Juristen-Fakultätentag dankt der Soldan-Stiftung sehr für diese Initiative für die Studierenden des deutschen Rechts und ganz besonders Herrn Professor Dr. Christian Wolf für seinen engagierten Brückenschlag von Universitätsseite zur studiengerechten Verwirklichung dieser Initiative. Möge dem „Soldan Moot“ weiterhin viel Zuspruch beschieden sein!